Spenden
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Wenn Sie die Arbeit der Feuerwehr Drensteinfurt finanziell unterstützen möchten, können Sie uns Ihre Spende auf unser Bankkonto zukommen lassen.
Sie können auch eine Spendenbescheinigung erhalten, wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger zukommen lassen. Bis zum Betrag von 300€ gilt der Einzahlungsbeleg oder Buchungsbeleg gegenüber dem Finanzamt als Spendenquittung.
Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Auf einen Blick:
Spende unter 300€ |
Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg) genügt, um Spenden beim Finanzamt geltend zu machen. |
Spende ab 300€ | Sie erhalten spätestens 4 Wochen nach Überweisung eine offizielle Spendenbescheinigung per Post. Diese kann dann bei Bedarf bei der Steuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden. Bitte in der Überweisung die Adresse im Verwendungszweck übermitteln. |
Mehr Informationen über die Arbeit des Stadtfeuerwehrverband Drensteinfurt finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Spendenkonto
Kontoinhaber: Stadtfeuerwehrverband Drensteinfurt e.V.
BIC: GENODEM1MSC
IBAN: DE 76 4016 0050 4303 3339 00